Erholsamer Urlaub an der Ostsee |
Mietvertrag Zwischen
(Vermieter) und (Name,
Anschrift)
......................................................................
(Mieter) wird
folgender Mietvertrag geschlossen: 1.
Mietgegenstand, Schlüssel, Parkkarte (1)
Vermietet wird das folgende Ferienhaus: Ferienhaus
Baabe, Dünenweg,
18586 Ostseebad Baabe (2) Das Ferienhaus ist ein
Nichtraucherobjekt und vollständig entsprechend der Internet-Anzeige bei
Fewo-direkt.de, Objekt-Nr.: 45142 eingerichtet und möbliert. (3)
Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer den folgenden Parkplatz im
Strandpark Baabe kostenlos zu
benutzen: Stellplatz für das Ferienhaus Baabe Nr. 242 (4) Der Hausschlüssel sowie ein
Briefkastenschlüssel sind am Ferienhaus in einem Schlüsselsafe deponiert. Der
entsprechende Zahlencode wird dem Mieter nach Eingang des vollen Mietzinses am
Tag der Anreise durch den Verwalter telefonisch mitgeteilt. 2.
Mietdauer (1)
Das
Ferienhaus wird für die Zeit vom Anreisetag Samstag, dem .....................,
ab 16.00 Uhr, bis zum Abreisetag Samstag, dem ...................., spätestens
10.00 Uhr, an den Mieter vermietet. (2)
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Ferienhaus geräumt und
besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Verwalter bzw. dessen
Vertreter zu übergeben und die Schlüssel an den Verwalter
auszuhändigen. 3. Miete, Mietkaution (1) Der Gesamtmietpreis beträgt für die Dauer der Mietzeit für ..... Personen ................... € inklusive Endreinigung für ... Personen. (Anmerkung: Die Endreinigung ist bei einer Belegung unter einer Woche zusätzlich zu entrichten.) (2)
Kosten für Strom und Wasser (z.
Z. Strom 0,40 € pro kWh, Wasser 7,50 € pro Kubikmeter) werden nach
Verbrauch gesondert erhoben. (5)
Der Vermieter ist berechtigt, die
Rückzahlung der Kaution bei Schäden am Ferienhaus und seinem Inventar bis zur
Klärung aller Umstände und Behebung der Schäden zu verweigern. 4.
Kurabgabe Gemäß Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe im Ostseebad Baabe vom 18.12.2008 bin ich als Eigentümer einer Ferienimmobilie in Baabe verpflichtet, den Gästen bei der Anmeldung eine Kurkarte auszuhändigen und dafür die Kurabgabe zu kassieren. Im Einvernehmen mit der Kurverwaltung trage ich Ihre Daten (Vorname, Name, Anschrift, An-/ Abreisedatum, Staatsangehörigkeit, Kfz-Kennzeichen) in das elektronische Meldescheinsystem der Kurverwaltung ein, drucke die Kurkarte jedoch nicht aus. Dies erledigen die Mitarbeiter der Kurverwaltung im Haus des Gastes. Die Mitarbeiter können somit schon auf die voreingegebenen Daten zugreifen, was die Wartezeit für Sie als Gast extrem verkürzt. Die Daten bleiben (gemäß Landesmeldegesetz MV) für 365 Tage nach Ihrer Abreise im System und werden dann automatisch gelöscht. Eine Nutzung über den Zweck der Meldung im Ostseebad Baabe hinaus ist ausgeschlossen. Mit Ihrer Unterschrift zu diesem Mietvertrag erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten und die Daten der weiteren Gäste elektronisch zu o. g. Zweck verarbeitet werden.
Die Kurabgabe beträgt in der Zeit vom Erwachsene (ab 18 J.) Kind (8 - 17 J.) 01.01.-06.01. 2,30 EUR 1,15 EUR 07.01.-30.04. 1,80 EUR 0,90 EUR 01.05.-31.10. 2,30 EUR 1,15 EUR 01.11.-22.12. 1,80 EUR 0,90 EUR 23.12.-31.12. 2,30 EUR 1,15 EUR Für Hunde ist eine Abgabe in Höhe von 0,50 EUR pro Tag zu entrichten oder pauschal für das gesamte Jahr 13,00 EUR. Schwerbeschädigte mit einem gültigen Ausweis, in dem der Grad der Behinderung mit mindestens 80 % angegeben ist, sind von der Kurabgabe befreit, ebenso wie Schwerbeschädigte, in deren Ausweis eine Begleitperson eingetragen ist. Die eingetragene Begleitperson und/oder Blindenhunde sind ebenfalls von der Kurabgabe befreit. Kinder, die zum Zeitpunkt ihres Aufenthaltes in Baabe 7 Jahre oder jünger sind, zahlen keine Kurabgabe. Entsprechend Ihren Angaben beträgt die Kurabgabe für den o. g. Zeitraum: XXXX € Die Zahlung der Kurabgabe ist ebenfalls Voraussetzung für die Übergabe des Ferienhauses bzw. der Mitteilung des Codes für den Schlüsselsafe an den Mieter.
5. Zahlungsbedingungen (1)
Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen ab
Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
Gesamtmietpreises auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Der Restbetrag sollte
spätestens 10 Tage vor Anreise auf das Konto des Vermieters eingezahlt werden. (2)
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es
auf den Eingang auf dem Bankkonto des Vermieters an. Die Mitteilung des Codes für
den Schlüsselsafe erfolgt erst nach Zahlungseingang auf dem Bankkonto des
Vermieters. (3)
Der Vermieter behält sich vor, im Falle
nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. 6. Bankverbindung des Vermieters Kontonummer:
Bankleitzahl:
Verwendungszweck: Ferienhaus Baabe
Internationale Kontonummer
(IBAN):
Internationale Bankidentifikation (BIC): 7. Sorgfaltspflichten (1)
Der Mieter hat das Ferienhaus einschließlich
der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände schonend zu
behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden
und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. (2)
Der Mieter haftet für
schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger
Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. (3)
Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die
Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen
und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Verwalter vor Ort geltend zu
machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden hat der Mieter ebenfalls
unverzüglich zu melden. Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihm
eine Mietminderung gegen diese zu beanstandenden Punkte nicht zu. 8. Verwalter vor Ort Der Verwalter vor Ort wird dem Mieter noch
mitgeteilt. 9. Schadensersatz bei Rücktritt durch den Mieter (1)
Im Falle des Rücktrittes durch den Mieter
vereinbaren die Mietparteien folgende Prozentsätze, gerechnet vom
Gesamtmietpreis, als Schadensersatz, falls es dem Vermieter im Rahmen seiner üblichen
Bemühungen um Mieter nicht gelingt, das Mietobjekt im fraglichen Zeitraum
anderweitig zu vermieten: 42 Tage bis 30 Tage vor
Reiseantritt 30 % 29 Tage bis 22 Tage vor
Reiseantritt 60 % ab 21Tage vor Reiseantritt 90 % (2)
Weist der Mieter für den vereinbarten
Reisezeitraum einen Nachmieter nach, der bereit ist, zu den gleichen Bedingungen
in den Mietvertrag einzutreten, entfällt die Schadensersatzpflicht des Mieters
entsprechend. (3) Die Schadensersatzpflicht des Mieters mindert sich in dem Fall, falls das Ferienhaus im fraglichen Zeitraum anderweitig vermietet werden kann, auch entsprechend. (4)
Der Mieter kann jederzeit einen
geringeren Schaden nachweisen. (5)
Bricht der Mieter den Aufenthalt
vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. (6)
Eine Stornierung bzw. Kündigung
kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung
bei dem Vermieter. 10.
Kündigung durch den Vermieter (1)
Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Mieter oder eine der mitreisenden Personen sich trotz
einer Abmahnung durch den Vermieter in störender oder zerstörerischer
Weise verhält und ein Verbleiben in dem Ferienhaus nicht zugemutet werden kann.
In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis. (2)
Die Kündigung des Mietvertrages ist für den Vermieter
ferner möglich, wenn die Durch- oder Fortführung des Mietvertrages durch höhere
Gewalt (z.B. durch Naturkatastrophen, Feuer etc.), durch unvorhersehbare
oder nicht abwendbare Ereignisse, durch behördliche Maßnahmen oder durch
Reparaturen am oder im Haus erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet
wird. Der Vermieter zahlt mit Ausnahme der bereits erbrachten Leistungen in
diesen Fällen den eingezahlten Mietpreis an den Mieter unverzüglich zurück.
Jegliche weiteren Ansprüche wie z.B. Schadenser-satzansprüche durch den Mieter
sind ausgeschlossen. 11.
Haftung Der Vermieter
übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Personen- oder Sachschäden jeglicher
Art. Etwaige Ansprüche gegen den Vermieter sind binnen 14 Tagen nach Beendigung
des Mietvertrages schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Sie
verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages 12. Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes. 13. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden,
so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll
eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und
Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. (Vermieter)
(Mieter) |