Erholsamer Urlaub an der Ostsee

 

Strandparkordnung

 der Wohnungseigentümergemeinschaft „Strandpark Baabe“

 Vorbemerkung: 

Hausbewohner können nur dann friedlich zusammenle­ben, wenn sie den Willen zu guter Nachbarschaft auf der Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung besitzen und auch danach leben. Aus diesem Grund unterwerfen sich die Eigentümer nachfolgenden Strandparkordnungsregelungen, wobei sie sich auch verpflichten, im Falle der Vermietung diese Regelungen und etwaige Ergänzungen, Änderungen und Erweiterungen auch Feriengästen zur Auflage zu machen. Die Strandparkordnung ergänzt und präzisiert insoweit die Gemeinschaftsordnung und vorgenannte Grundsätze.

      A. Häusliche Ruhe  

1.     Als grundsätzliche Ruhezeiten werden die täglichen Zeiträume von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr festgelegt.

 B. Sauberhaltung, Reinlichkeit und sonstige Verhaltens-, Rücksichtnahme-, Sicherungs- und Sorgfaltspflichten

 1. Kehricht, Küchenabfälle u. ä. dürfen nur in die hierfür bestimmten Abfallbehälter/ Mülltonnen entleert werden; ggf. ist der Müll weiter zu trennen. Asche ist in die bereitgestellten Metallbehälter brandschutzgerecht zu entsorgen.

 2. In Ausgussbecken, Bade- sowie Duschwannen und WC ‘s dürfen keine Abfälle und schädlichen Flüssigkeiten gegeben werden. Es ist speziell verboten, das  WC als Abfalleimer zu benutzen.

 3.  Schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen gemeinschaftlicher Flächen und Einrichtungsteile sowie anderen Sondereigen­tums, hat der Verursacher selbstverantwortlich unverzüglich zu beseitigen, ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.

4. Hunde sind im Strandpark stets an der Leine zu führen. Verunreinigungen gemeinschaftlicher Flächen sind sofort vom Tierhalter zu beseitigen. Haustiere sind so zu halten, dass sie benachbarte Häuser und Grundstücksflächen nicht betreten können.

5. Balkone und Terrassen dürfen nicht als Abstell- oder Lagerflächen benutzt werden (Ausnahme: übliche Tische, Stühle, Liegen, Sonnenschirme).

6. Das Grillen mit Holzkohlegrill auf dem gesamten Gelände des Strandparks ist nicht gestattet. Offene Feuer und das Zünden von Feuerwerkskörpern sind auf dem gesamten Gelände des Strandparks strikt verboten.

7.  Das Fußballspielen auf gemeinschaftlichem Grund­stück ist stets untersagt.

C. Stellplatzordnung

1. Ausdrücklich allein zweckbestimmte, den Ferienhäusern zugeordnete Pkw-Stellplätze, dürfen auch nur zum Abstellen/Parken von Pkw’s, Pkw-Anhängern und/oder Krafträdern benutzt werden (nicht also z. B. zum Abstellen von Lkw‘s).

Das Befahren bis zu den Häusern über das Gemeinschaftseigentum ist untersagt. Fußgänger haben die vorhandenen Wege zwischen den Häusern zu nutzen.

D.  Sonstiges  

1.  Der Objektverantwortliche ist angewiesen, ebenfalls auf die Einhaltung der Strandparkordnung zu achten; er handelt hier in seiner Eigenschaft als Beauftragter der Immobilienverwaltung.

2. Über Ergänzungen und Änderungen dieser Strandparkordnung entscheiden die Eigentümer unter Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mehrheitlich. Sollten einige Bestimmungen dieser Strandparkordnung gerichtlicher Gültigkeitskontrolle im Einzelfall nicht standhalten, werden ungültige Bestimmungen durch sinngemäß gültige ersetzt (ebenfalls mit einfacher Beschlussmehrheit).

Die Strandparkordnung wurde auf der Eigentümerversammlung am 24.01.2009 beschlossen.

 

 Home             Preisliste            Belegungskalender        Anreise        Sonstiges